Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg Lars Werner

image

Grundausbildung an Baumaschinen

Ausbildung gemäß dem neuen Grundsatz der DGUV 301 – 005

Durch unsachgemäße Bedienung von Baumaschinen steigt die Gefahr von Unfällen und Schäden.

Die Vorschriften und Hinweise der Hersteller und der Berufsgenossenschaften sind daher einzuhalten.

Jede Person, die eine Baumaschine bedient, sollte eine umfassende Aus- und Weiterbildung absolvieren. Nur eine richtige Bedienung der Maschinen ist Grundlage für Arbeitssicherheit und eine hohe Qualität der Arbeit.

Wir bieten eine passende Ausbildung zum Thema Baumaschinen an. Sie erhalten nach bestandener Prüfung ein Zertifikat + Bedienerausweis ( ugs. Baumaschinenführerschein )

Wollen auch Sie Ihre Mitarbeiter Ausbilden, dann klicken Sie einfach hier

Qualifizierung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Baggern und Radladern

Der DGUV Grundsatz 301-005 beschreibt die Inhalte der Qualifizierung, Unterweisung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Baggern, Radladern und Baggerladern.

Neben den konkreten Inhalten der Qualifizierung und Unterweisung, werden unter anderem auch die Anforderungen sowohl an die Qualifizierenden als auch an die Qualifizierungsstätten dargestellt.

Ist eine Baumaschinen Ausbildung Pflicht? Ja !

Jeder Unternehmer oder Unternehmerin ist dafür Verantwortlich und zuständig, dass alle Maschinenführer und Führerinnen so qualifiziert sind, dass die übertragenen Aufgaben zuverlässig und sicher durchgeführt werden.

Bei einem Arbeitsunfall ohne die notwendige Qualifizierung wird der Unternehmer in Regress gezogen. 

Voraussetzungen für die Baumaschinen-Ausbildung

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • für diese Tätigkeit körperlich und geistig geeignet sind,
  • von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen im Rahmen der Berufsausbildung zu Ausbildungszwecken Baumaschinen unter Aufsicht führen.

Der Unternehmer oder die Unternehmerin muss den Maschinenführer oder die Maschinenführerin über die Gesundheitsanforderungen informieren (z.B. Farbsehvermögen, räumliches Sehen) und ihm oder ihr eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten.

Die Beauftragung zum Führen der Baumaschine sollte schriftlich erfolgen.

Wie lange ist der Baumaschinen-Führerschein gültig?

Der Baumaschinen-Führerschein hat eine unbefristete Zulässigkeit.

Jedoch sollte gemäß UVV eine Jährliche Unterweisung erfolgen. Dort werden alte Themen aufgefrischt und auf neue rechtliche Vorschriften hingewiesen.

Fahren von Baumaschinen im öffentlichen Straßenverkehr

Neben der Schriftlichen Beauftragung durch den Unternehmer oder Unternehmerin ist außerdem der erfolgreiche Abschluss einer Baumaschinen Schulung und die erforderliche Fahrerlaubnis gem. §2 StVG Pflicht.

Theoretische Inhalte der Ausbildung

Im theoretischen Teil einer Baumaschinen-Ausbildung lernen die Maschinenführer und Maschinenführerinnen die Inhalte der für sie relevanten Regelungen zur Arbeitssicherheit, zur Maschinentechnik und zum Einsatz der Maschine im Betrieb, z.B.:

  • Rechtliche Kenntnisse über:
  • Maschinenbezogene Kenntnisse über:
  • Betriebsbezogene Kenntnisse über:
  • Auswahl und Wechsel von Anbaugeräten
  • Theoretische Prüfung

Praktische Inhalte der Ausbildung

Inhalte der praktischen Ausbildung zum Baumaschinenführer (Bagger und Radlader) sind u.a.:

  • Inbetriebnahme
  • Sicherer Zu- und Abgang zum/vom Fahrerstand
  • Wechsel der Arbeitsausrüstung mit hydraulischer Schnellwechseleinrichtung (mindestens ein hydraulisch betriebenes Anbaugerät)
  • Anlegen eines Kanalgrabens
  • Verfüllung des Grabens
  • Herstellen einer Böschung
  • Ausheben einer Baugrube
  • Beladen eines LKW mit Schüttgut
  • Außerbetriebnahme
  • Praktische Prüfung