Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg Lars Werner

AGB's - Ausbildung

Inhouse

Alle Schulungen und Unterweisungen führen wir auch vor Ort in Ihrem Unternehmen durch.

Allgemeines

Das Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg, wird nachfolgend als Auftragnehmer, abgekürzt AN, bezeichnet. Vertragspartner des AN werden als Auftraggeber, abgekürzt AG, bezeichnet. Darüber hinaus gelten die nachfolgenden Bestimmungen auch für alle Teilnehmer an Veranstaltungen des AN.

Der Gegenstand des Unternehmens der Firma Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg, Markgrafenstraße 1, 39114 Magdeburg, ist die Durchführung von UVV-Prüfungen an Arbeitsmitteln und die qualifizierte Aus- und Weiterbildung zum Führen von Baumaschinen und Teleskopladern mit professionellen Baumaschinen durch AG in einem zur Verfügung gestellten Gelände. Der AN ist nicht Eigentümer des zur Verfügung gestellten Geländes.

Für alle angebotenen und durchgeführten Leistungen des AN gelten die nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen.

1. Anmeldung

Die Anmeldung muss schriftlich (Brief, E-Mail) erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung ist verbindlich. Ein Recht auf Teilnahme an Lehr- und Fortbildungsveranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht. Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Anmeldung gegenüber dem Auftraggeber schriftlich oder per Textform bestätigt hat. Änderungen und/oder

Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform; dies gilt auch für Änderungen des Formerfordernisses.

2. Zahlungsbedingungen

Der AG erhält über sämtliche Kosten eine Rechnung.

Für die Berechnung der Leistungen gelten die Entgelte nach der jeweils gültigen Fassung des bei Vertragsabschluss gültigen Angebotes der Firma Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg, soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist. Bei Fehlen eines gültigen Angebotes sind in jedem Fall einzelvertragliche Regelungen zu treffen.

Die Entgelte verstehen sich ohne die gesetzliche Umsatzsteuer gem. § 19 Abs. 1 UstG – Kleinunternehmen.

Beanstandungen der Rechnungen von der Firma Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich begründet mitzuteilen.

Mit Gegenansprüchen, die von der Firma Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg nicht ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind, ist eine Aufrechnung gegen Forderungen nicht zulässig.

Die Abrechnungen erfolgen für alle Dienstleistungen summiert.

Die durch eine Teil- oder Schlussrechnung gestellten Entgelte sind mit Zusendung fällig und spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungseingang ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu bezahlen.

Befindet sich der Auftraggeber von der Firma Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Ab diesem Zeitpunkt können Verzugszinsen berechnet werden. Zusätzlich kann der Dienstleister dem Auftraggeber eine Pauschale in Höhe von 50,00 € in Rechnung stellen.

Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch von der Firma Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg auf Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so ist der Firma Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zur Kündigung vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

3. Verhalten und Pflichten der Teilnehmer

  • Der Teilnehmer darf keinesfalls unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, wie etwa Drogen, Arzneimitteln etc., stehen und eine Baumaschine benutzen. Zudem muss eine körperliche und geistige Verfassung das Benutzen der Baumaschinen zulassen.
  • Der Teilnehmer hat die zur Verfügung gestellten Gegenstände pfleglich zu behandeln und Schaden nach Nutzung zu vermeiden und unverzüglich anzuzeigen.
  • Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet oder verletzt werden.

Den Anweisungen des AN und dessen Verrichtungsgehilfen ist unter allen Umständen Folge zu leisten. Der AN hat zudem jederzeit das Recht, dem Teilnehmer die Benutzung der Baumaschinen zu untersagen, wenn zu befürchten ist, dass eine Gefahr für Mensch, Material, Anlage oder Zuschauer/Dritte besteht. In dem Fall hat der Teilnehmer keine Erstattungsansprüche gegen den AN für zu zahlende oder bereits gezahlte Veranstaltungsvergütung.

Jeder Teilnehmer hat vor Beginn der Veranstaltung die Haftungserklärung zu lesen, auszufüllen und zu unterschreiben.

4. Geheimhaltungspflicht, Datenschutz

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die Firma Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg seine eigentums- und urheberrechtlichen Rechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von der Firma Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag bei der Firma Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben bzw. zu vernichten.

Die Mitarbeiter von der Firma Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg werden Geschäfts- und Betriebsverhältnisse, die bei der Ausübung der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, außerhalb der Durchführung des Auftrages nicht unbefugt offenbaren und verwerten.

Die Firma Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich für eigene Zwecke.

5. Verpflegung

Die Kosten für Verpflegung während der Veranstaltung sind gemäß Veranstaltungsangeboten des Auftragsnehmers in den Teilnahmegebühren enthalten.

6. Rücktritt oder Nichtteilnahme

Bei Stornierung der Anmeldung von Veranstaltungen, die dem Veranstalter bis spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn vorliegt, wird eine Bearbeitungsgebühr

(Storno) in Höhe von € 100,00 je Teilnehmer erhoben. Erfolgt eine spätere oder keine Absage oder erscheint der Teilnehmer nur zeitweise zur Veranstaltung, sind grundsätzlich die vollen Teilnahmekosten zu entrichten. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit,

dem Veranstalter nachzuweisen, dass Bearbeitungsgebühren in geringerer Höhe als die Pauschale angefallen sind. Der Veranstalter behält sich vor, einen entstandenen höheren Schaden konkret geltend zu machen. Ein Ersatzteilnehmer kann vor Veranstaltungsbeginn benannt werden. Der Rücktritt ist schriftlich oder per Textform an den Veranstalter zu richten.

Vorsehende Regelung gilt nicht, falls der vom Teilnehmer vorgenommene Rücktritt vom Veranstalter zu vertreten ist.

7. Absage von Veranstaltungen

Veranstaltungen können aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Referentenausfall (z.B. wegen Erkrankung) und bei zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt oder verlegt werden. Im Fall der Absage werden bereits bezahlte Gebühren voll zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen für den Teilnehmer nicht; insbesondere wegen eventueller Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet.

Der Veranstalter behält sich den Wechsel angekündigter Referenten aus organisatorischen Gründen vor. Der Teilnehmer ist bei Referentenwechsel weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Teilnahmegebühr berechtigt.

Änderungen und Ergänzungen des Seminarablaufs bleiben vorbehalten. Gleiches gilt auch bei einem eventuell erforderlichen Veranstaltungswechsel, sofern dies für den Teilnehmer zumutbar ist.

8. Haftung des AN

Der AN übernimmt keine Haftung bei Unfällen, insbesondere bei Sachschäden oder Personenschäden, es sei denn, dass diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des AN beruhen.

9. Haftung der Teilnehmer

Jeder Teilnehmer haftet uneingeschränkt für Sach- und Personenschäden, die auf sein Verschulden zurückzuführen sind, dies gilt insbesondere auch für Beschädigungen an den Baumaschinen infolge unsachgemäßer Benutzung.

10. Geltungsbereich, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Für den Vertrag zwischen dem AG und dem AN sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden, Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG werden nicht anerkannt, diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der AG den hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

11. Schlussbestimmungen

Für alle Rechtsverhältnisse zwischen dem AN und dessen AG gilt deutsches Recht. Verhandlungs- und Vertragssprache ist Deutsch.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen sowie allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i. S.d.§ 310 BGB, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich bestimmt ist.