Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg Lars Werner

AGB's - UVV

Inhouse

Alle Schulungen und Unterweisungen führen wir auch vor Ort in Ihrem Unternehmen durch.

Allgemeines

Das Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg, wird nachfolgend als Auftragnehmer, abgekürzt AN, bezeichnet. Vertragspartner des AN werden als Auftraggeber, abgekürzt AG, bezeichnet. Darüber hinaus gelten die nachfolgenden Bestimmungen auch für alle Teilnehmer an Veranstaltungen des AN.

Der Gegenstand des Unternehmens der Firma Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg, Markgrafenstraße 1, 39114 Magdeburg, ist die Durchführung von UVV-Prüfungen an Arbeitsmitteln und die qualifizierte Aus- und Weiterbildung zum Führen von Baumaschinen und Teleskopladern mit professionellen Baumaschinen durch AG in einem zur Verfügung gestellten Gelände. Der AN ist nicht Eigentümer des zur Verfügung gestellten Geländes.

Für alle angebotenen und durchgeführten Leistungen des AN gelten die nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen.

1. Vertragsschluss

Die Angebote der Firma Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg sind freibleibend und gleichzeitig auf eine Woche befristet. Spätere, darauf bezogene Erklärungen des Auftraggebers werden als neue, unabhängige Angebote verstanden. Die zuvor offerierten Vertragsmodalitäten können im Zweifel aufgrund äußerer Faktoren nicht mehr aufrechterhalten werden.

Änderungen, Ergänzungen, Aufhebungen oder Anpassungen von Verträgen bedürfen der Schriftform

Die Bestellung der Dienstleistungen durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Bestellung kann durch Unterschreiben und zurücksenden eines Angebotes oder durch schriftliche Beantwortung und Bestätigung einer E-Mail der das Angebot angehängt war erfolgen.

Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Aufnahme der Tätigkeit erklärt werden.

Die Bestellung gilt auf unbestimmte Zeit solange keiner der Parteien in Schriftform die Bestellung kündigt.

2. Durchführung des Auftrages

Änderungen der Durchführungszeiten für die Dienstleistungen muss der Auftraggeber mindestens 3 Arbeitstage vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn mitteilen.

Die von der Firma Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg angenommenen Aufträge werden protokolliert. Protokolle werden nach den geltenden Vorschriften und Bestimmungen erstellt.

Der Umfang der Leistungen von der Firma Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg wird bei der Erteilung des Auftrages schriftlich festgelegt.

Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages gemäß Angebot und Angebotsbestätigung, Änderungen oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfanges, sind diese vorab zusätzlich und schriftlich zu vereinbaren.

Die Zurverfügungstellung der Auftragsdokumentationen wie Prüfberichte, Messprotokolle, Gutachten und Bedienungsanleitungen erfolgt vor der Dienstleistung in Papierform.

Die Zusammenstellung von Prüfberichten erfolgt immer im gleichen Schema und kann vorab von uns als Demoprotokolle zur Verfügung gestellt werden. Ein für den Kunden speziell angefertigte Protokollstruktur bzw. Dateistruktur ist nach vorheriger Absprache und Mehraufwandskosten möglich.

Ein Anspruch nach Auftragsabschluss auf personalisierter Protokollstruktur ist ausgeschlossen und keine Begründung zur Rechnungskürzung.

Wir prüfen ausschließlich der Einhaltung der Unfallverhütung gem. der anerkannten Vorschriften und bewerten diese als bestanden oder nicht bestanden.

3. Geheimhaltungspflicht, Datenschutz

Im Rahmen einer Bestellung beigestellte Unterlagen, Zeichnungen und Muster sind Eigentum des Auftraggebers. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese ausschließlich für die vertraglichen Leistungen zu verwenden und nicht Dritten zugänglich zu machen.

Von schriftlichen Unterlagen, die der Firma Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum zur Einsicht überlassen und die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, darf die Firma Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg Abschriften zu Ihren Akten nehmen.

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Firma Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg seine eigentums- und urheberrechtlichen Rechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von der Firma Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag bei der Firma Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben bzw. zu vernichten.

Die zum Angebot gehörenden Unterlagen – Zeichnungen, Abbildungen, Gewichtsangaben usw. enthalten, soweit nicht ausdrücklich als unmittelbar verbindlich bezeichnet, nur Annäherungswerte, nicht jedoch verbindlich zugesicherte Eigenschaften.

Die Mitarbeiter von der Firma Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg werden Geschäfts- und Betriebsverhältnisse, die bei der Ausübung der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, außerhalb der Durchführung des Auftrages nicht unbefugt offenbaren und verwerten.

Die Firma Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich für eigene Zwecke.

4. Prüfende Arbeitsmittel

Die im Zusammenhang mit der vereinbarten Beauftragung zu prüfendem Arbeitsmittel werden dem AN in einem gesäuberten Zustand präsentiert.

5. Zahlungsbedingungen

Der AG erhält über sämtliche Kosten eine Rechnung.

Für die Berechnung der Leistungen gelten die Entgelte nach der jeweils gültigen Fassung des bei Vertragsabschluss gültigen Angebotes der Firma Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg, soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist. Bei Fehlen eines gültigen Angebotes sind in jedem Fall einzelvertragliche Regelungen zu treffen.

Die Entgelte verstehen sich ohne die gesetzliche Umsatzsteuer gem. § 19 Abs. 1 UstG – Kleinunternehmen.

Beanstandungen der Rechnungen von der Firma Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich begründet mitzuteilen.

Mit Gegenansprüchen, die von der Firma Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg nicht ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind, ist eine Aufrechnung gegen Forderungen nicht zulässig.

Die Abrechnungen erfolgen für alle Dienstleistungen summiert.

Die durch eine Teil- oder Schlussrechnung gestellten Entgelte sind mit Zusendung fällig und spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungseingang ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu bezahlen.

Befindet sich der Auftraggeber von der Firma Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Ab diesem Zeitpunkt können Verzugszinsen berechnet werden. Zusätzlich kann der Dienstleister dem Auftraggeber eine Pauschale in Höhe von 50,00 € in Rechnung stellen.

Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch von der Firma Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg auf Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so ist der Firma Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zur Kündigung vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

6. Mitwirkungspflichten

Kann die vereinbarte Leistung nur unter Mitwirkung des AG erbracht werden, ist der AG zu der erforderlichen Mitwirkung verpflichtet. Insbesondere kann sich die Pflicht des AG darauf erstrecken, dem AN Zugang zu seinen Geschäftsräumen, Einrichtungen, Systemen, Daten, Unterlagen und sonstige Informationen zu gewähren, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist.

Kommt der AG seiner Mitwirkungspflicht nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nach und können die vereinbarten Leistungen aus diesem Grunde nicht bzw. nicht vereinbarungsgemäß erbracht werden, kann dies dem AN nicht zu Lasten gelegt werden. Dadurch entstehende Mehrkosten können dem AG in Rechnung gestellt werden.

7. Haftung

Die Firma Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn die Firma Arbeitsschutz und Ausbildungszentrum Magdeburg diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der AN stets nur für den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für Schäden durch Ablösen alter Etiketten an zu prüfenden Arbeitsmitteln ist ausgeschlossen.

Eine Haftung für Schäden, die durch die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

8. Schlussbestimmung

Für alle Rechtsverhältnisse zwischen dem AN und dessen AG gilt deutsches Recht. Verhandlungs- und Vertragssprache ist Deutsch.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen sowie allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i. S.d.§ 310 BGB, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich bestimmt ist.