Durch unsachgemäße Bedienung von Baumaschinen steigt die Gefahr von Unfällen und Schäden.
Die Vorschriften und Hinweise der Hersteller und der Berufsgenossenschaften sind daher einzuhalten.
Jede Person, die eine Baumaschine bedient, sollte eine umfassende Aus- und Weiterbildung absolvieren. Nur eine richtige Bedienung der Maschinen ist Grundlage für Arbeitssicherheit und eine hohe Qualität der Arbeit.
Wir bieten eine passende Ausbildung zum Thema Baumaschinen an. Sie erhalten nach bestandener Prüfung ein Zertifikat + Bedienerausweis ( ugs. Baumaschinenführerschein )
Im theoretischen Teil einer Baumaschinen-Ausbildung lernen die Maschinenführer und Maschinenführerinnen die Inhalte der für sie relevanten Regelungen zur Arbeitssicherheit, zur Maschinentechnik und zum Einsatz der Maschine im Betrieb, z.B.:
Inhalte der praktischen Ausbildung zum Baumaschinenführer (Bagger und Radlader) sind u.a.:
Der DGUV Grundsatz 301-005 beschreibt die Inhalte der Qualifizierung, Unterweisung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Baggern, Radladern und Baggerladern.
Neben den konkreten Inhalten der Qualifizierung und Unterweisung, werden unter anderem auch die Anforderungen sowohl an die Qualifizierenden als auch an die Qualifizierungsstätten dargestellt.
JA!
Jeder Unternehmer oder Unternehmerin ist dafür Verantwortlich und zuständig, dass alle Maschinenführer und Führerinnen so qualifiziert sind, dass die übertragenen Aufgaben zuverlässig und sicher durchgeführt werden.
Bei einem Arbeitsunfall ohne die notwendige Qualifizierung wird der Unternehmer in Regress gezogen.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen im Rahmen der Berufsausbildung zu Ausbildungszwecken Baumaschinen unter Aufsicht führen.
Der Unternehmer oder die Unternehmerin muss den Maschinenführer oder die Maschinenführerin über die Gesundheitsanforderungen informieren (z.B. Farbsehvermögen, räumliches Sehen) und ihm oder ihr eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten.
Die Beauftragung zum Führen der Baumaschine sollte schriftlich erfolgen.
Der Baumaschinen-Führerschein hat eine unbefristete Zulässigkeit.
Jedoch sollte gemäß UVV eine Jährliche Unterweisung erfolgen. Dort werden alte Themen aufgefrischt und auf neue rechtliche Vorschriften hingewiesen.
Neben der Schriftlichen Beauftragung durch den Unternehmer oder Unternehmerin ist außerdem der erfolgreiche Abschluss einer Baumaschinen Schulung und die erforderliche Fahrerlaubnis gem. §2 StVG Pflicht.
Alle Schulungen und Unterweisungen führen wir auch vor Ort in Ihrem Unternehmen durch.