Durch unsachgemäße Bedienung von Teleskopladern steigt die Gefahr von Unfällen und Schäden.
Die Vorschriften und Hinweise der Hersteller und der Berufsgenossenschaften sind daher einzuhalten.
Jede Person, die eine Teleskopmaschine bedient, sollte eine umfassende Aus- und Weiterbildung absolvieren. Nur eine richtige Bedienung der Maschinen ist Grundlage für Arbeitssicherheit und eine hohe Qualität der Arbeit.
Wir bieten eine passende Ausbildung zum Thema Teleskopmaschinen an. Sie erhalten nach bestandener Prüfung ein Zertifikat + Bedienerausweis ( ugs. Baumaschinenführerschein )
starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken
drehbarer Oberwagen
Einsatz als Hubarbeitsbühne
Der DGUV Grundsatz 308-009 beschreibt die Inhalte der Qualifizierung, Unterweisung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von geländegängigen Teleskopstaplern.
Neben den konkreten Inhalten der Qualifizierung und Unterweisung, werden unter anderem auch die Anforderungen sowohl an die Qualifizierenden als auch an die Qualifizierungsstätten dargestellt.
JA!
Jeder Unternehmer oder Unternehmerin ist dafür verantwortlich und zuständig, dass alle Maschinenführer und Führerinnen so qualifiziert sind, dass die übertragenen Aufgaben zuverlässig und sicher durchgeführt werden.
Bei einem Arbeitsunfall ohne die notwendige Qualifizierung wird der Unternehmer in Regress gezogen.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen im Rahmen der Berufsausbildung zu Ausbildungszwecken Baumaschinen unter Aufsicht führen.
Der Unternehmer oder die Unternehmerin muss den Maschinenführer oder die Maschinenführerin über die Gesundheitsanforderungen informieren (z.B. Farbsehvermögen, räumliches Sehen) und ihm oder ihr eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten.
Der Teleskoplader-Führerschein hat eine unbefristete Zulässigkeit.
Jedoch sollte gemäß UVV eine Jährliche Unterweisung erfolgen. Dort werden alte Themen aufgefrischt und auf neue rechtliche Vorschriften hingewiesen.
Neben der Schriftlichen Beauftragung durch den Unternehmer oder Unternehmerin ist außerdem der erfolgreiche Abschluss einer Teleskoplader Schulung und die erforderliche Fahrerlaubnis gem. §2 StVG Pflicht.
Alle Schulungen und Unterweisungen führen wir auch vor Ort in Ihrem Unternehmen durch.
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