Rechtliche Vorgaben und Anforderungen an Brandschutzhelfer
In jedem Unternehmen sind Brandschutzhelfer unverzichtbar. Laut der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2) ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern zu benennen. Mindestens 5 % der Beschäftigten sollten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Diese gesetzliche Regelung dient dazu, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und Brände frühzeitig zu bekämpfen. Unternehmen, die dieser Pflicht nicht nachkommen, riskieren Bußgelder und gefährden ihre Mitarbeiter.